Neue Welle: Abmahnungen für Filme und Serien verschickt!
Eine neue Abmahnwelle kommt aktuell über Deutschland: Ein Münchener Anwalt mahnt derzeit im Namen großer Filmproduzenten Internetnutzer für den Download beliebter Filme und Serien ab.
Über 2.200 Mal wurde die US-Serie „Two and a Half Men“ im vergangenen Jahr im deutschen Fernsehen ausgestrahlt, „How I met your mother“ bringt es auf 1838 Ausstrahlungen. Trotzdem werden diese und andere Serien weiterhin von vielen illegal heruntergeladen – und das kann jetzt teuer werden.
Aktuell verschickt die Münchner Anwaltskanzlei „Waldorf Frommer“ im Namen großer Produktionsfirmen wie Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und Warner Bros. Entertainment GmbH bundesweit Briefe um die illegalen Downloads zu unterbinden. Das berichtet unter anderem die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“.
Es wird teilweise von der größten Abmahnwelle 2015 berichtet.
Strafbares Filesharing als Hebel
Dabei geht es laut dem Portal beispielsweise um die oben genannten Serien (z.B. Klassiker wie die “Simpsons“ und “Two and a Half Men”, aber auch aktuelle Filme).
In diesem Abmahnungen wird der User zur Kasse gebeten – von einer zu zahlenden Summe von 956 € für die illegalen Downloads berichtet die „WAZ“.
Der Hebel des Anwalts ist das sogenannte Filesharing. Hierbei lädt der Nutzer eine Datei aus dem Netz und bietet sie automatisch wiederum anderen Nutzern zum Download von seinem PC an. Er ist also nicht nur Nutzer, sondern gleichzeitig auch strafbarer Anbieter eines Downloads.
Im Gegensatz hierzu ist das reine streamen nicht strafbar, weil hier nichts auf dem System des Nutzers gespeichert wird.
Daran erkennen Sie illegale Angebote
Die aktuelle Abmahnwelle kommt offenbar unter anderem von der steigenden Beliebtheit des Anbieters “Popcorn Time”. Dieser nutzt die Filesharing-Technologie und hebt sich damit von anderen Streaming-Portalen strafbar ab.
Wer illegale Angebote erkennen will, sollte auf die URL-Endungen achten: .to und .bz sind beispielsweise ebenso wenig vertrauenserweckend, wie mieserable Qualität oder Porno-Werbung.
Das sollten Sie tun, wenn Sie einen Brief erhalten
Wer einen Brief erhalten hat, sollte immer zunächst Ruhe bewahren. Es empfiehlt sich nicht, sich selbst mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung setzen, sofort zu zahlen oder etwas zu unterschreiben.
Sollten Sie nichts heruntergeladen haben, könnten Sie z.B. durch einen simplen Zahlendreher der IP-Adressen auf eine der Listen des abmahnenden Kanzlei geraten sein. Möglich ist auch, dass jemand anders über Ihr Wlan etwas illegal heruntergeladen hat, weil Ihre Verbindung unsicher ist und fremde darauf zugreifen können. In letzterem Fall sind zwar auch Sie verantwortlich, jedoch nicht in vollem Umfang haftbar, wie die “WAZ” schreibt.
Es wird ein zunächst die Zuhilfenahme eines Rechtsbeistands empfohlen. Die Erstberatung ist hier meistens kostenlos und es kann ein Pauschalpreis von 300 bis 600 € folgen.